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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen Art Aguja Tattoo & Piercing (nachfolgend „Studio“) bzw. dem/der Tätowierer:in/Piercer:in des Studios (nachfolgend „Artist“) und dem/der Kund:in (nachfolgend „Kunde“) liegen diese AGB zugrunde.
(2) Diese AGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 BGB. 

§ 2 Terminvereinbarung, Terminkaution (Anzahlung), Absage, Verlegung, No-Show

(1) Termin & Terminkaution (Anzahlung): Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution/Anzahlung fällig; deren Höhe bestimmt der Artist (u. a. abhängig von Termin-/Sitzungsdauer). Die Terminkaution wird bei Durchführung der Arbeit mit dem Gesamtpreis verrechnet.

(2) Absagefrist – mindestens 5 Werktage:
Eine Terminabsage muss mindestens 5 Werktage vor dem Termin erfolgen.

(3) Form der Absage (verbindlich):
Terminabsagen und Terminverlegungen sind ausschließlich telefonisch oder per WhatsApp an 0157 30939789wirksam.

(4) Terminverlegung:
Terminverlegungen sind bis 5 Werktage vor dem Termin möglich. In diesem Fall besteht Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins, jedoch ohne Anspruch auf bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvergabe.

(5) Zu späte Absage / Nichterscheinen (No-Show):
Erscheint der Kunde nicht oder sagt er den Termin nicht mindestens 5 Werktage vorher gemäß Abs. (3) ab, verfällt die Terminkaution (sie wird als Ausfallentschädigung einbehalten). Das Studio/der Artist ist zudem berechtigt, bereits vereinbarte Folgetermine zu stornieren.

(6) Sitzung nicht durchführbar aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (insbesondere Alkohol/Medikamente/Solarium & Sonne):
Erscheint der Kunde zwar zum Termin, kann die Sitzung aber aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen nicht durchgeführt werden, insbesondere weil

  • Alkohol, Drogen oder Betäubungsmittel innerhalb der letzten 24 Stunden konsumiert wurden, oder

  • gerinnungshemmende oder sonstige Medikamente eingenommen wurden, die den Eingriff ausschließen oder wesentlich erschweren, oder

  • die zu behandelnde Stelle durch Solarium/Intensiv-UV, starke Sonne oder Sonnenbrand nicht geeignet ist; hierfür gilt eine Frist von 8 Wochen (Tattoo-Bereich),

gilt dies als fahrlässig versäumter Termin bzw. vom Kunden zu vertretender Ausfall. In diesem Fall verfällt die Terminkaution und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung der geplanten Sitzung zu zahlen, soweit dem Studio/Artist dadurch ein Ausfall entsteht (insbesondere wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann). Rechtsgrundlage ist u. a. der Entschädigungsanspruch bei unterlassener Mitwirkung/Annahmeverzug nach § 642 BGB; außerdem kann nach Maßgabe des § 643 BGB gekündigt werden. 
Wichtig: Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Nachstechtermine (No-Show):
Für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde, gilt: Bei Nichterscheinen oder zu später Absage (unter 5 Werktagen) verfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin.

§ 3 Preise

(1) Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo/Piercing) Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Stunde/Sitzung) an.
(2) Preisvereinbarungen zwischen Kunde und Artist sind bindend.
(3) Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung abgerechnet oder die tatsächliche Arbeitszeit anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, wird die Erstellung der Vorlage nicht gesondert berechnet. Bei Aufwandspreisen fließen jedoch u. a. Zeiten für Stencil/Positionierung sowie Änderungswünsche beim Termin in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.
(5) Wünscht der Kunde Änderungen, die über kleinere Modifikationen hinausgehen, kann der Artist einen neuen Preis bestimmen. Tritt der Kunde deshalb zurück, ist eine Rückzahlung der Terminkaution nur möglich, wenn der Rücktritt mindestens 5 Werktage vor dem Termin erklärt wird (siehe § 2).

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

  • keine Einnahme von Alkohol-/Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin,

  • keine Einnahme von Medikamenten, die Durchführung/Heilung ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Blutverdünner),

  • keine Oberflächenanästhetika, soweit nicht mit dem Artist abgesprochen,

  • keine Erkrankungen/Infektionen, die den Eingriff ausschließen oder wesentlich erschweren,

  • keine bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe von Farben, Schmuck oder sonstigen verwendeten Mitteln,

  • hygienisch zumutbarer Zustand,

  • bei Tätowierungen: Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt nicht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor dem Termin über Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z. B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).

(3) Der Kunde prüft Stencil/Positionierung vor Beginn genau (insb. Schriften/Zahlen). Änderungswünsche sind vor Beginn mitzuteilen. Beim Piercing prüft der Kunde die angezeichnete Positionierung vor dem Eingriff.

(4) Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein und folgt den Anweisungen des Artists.

(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab.

(6) Verstößt der Kunde vor oder während des Termins gegen seine Pflichten, gilt dies als Terminabsage aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (siehe § 2 Abs. 6).

(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit. Ein Anspruch auf Herausgabe/Überlassung eines Entwurfs besteht nicht; ein Erwerb ist nur per gesonderter Vereinbarung möglich.

(8) Bei kundenseitig gestellten Vorlagen stellt der Kunde den Artist von Rechtsansprüchen Dritter frei.

§ 4a Altersgrenze (ab 18) / Ausweispflicht

(1) Tattoos und Piercings werden ausschließlich an Volljährige durchgeführt. Volljährigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB). 
(2) Der Kunde hat vor Beginn einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Ohne Nachweis oder bei Zweifeln wird die Leistung verweigert.
(3) Minderjährige werden grundsätzlich nicht behandelt – auch nicht mit Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists

(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie Risiken schriftlich aufgeklärt.
(2) Studio/Artist können die Durchführung ablehnen, insbesondere wenn:

  • ein fremdes Tattoo 1:1 kopiert werden soll,

  • Motiv/Größe keine dauerhaft gute Arbeit erwarten lassen,

  • Inhalt erheblich im Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studioinhabers/Artists steht.
    (3) Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfs verbleiben beim Artist.
    (4) Hinweis: Tätowieren/Piercen stellt regelmäßig eine Körperverletzung i. S. d. § 223 StGB dar; die Durchführung setzt eine wirksame Einwilligung voraus. 
    (5) Bei Einwilligung in Fotos/Videos der fertigen Arbeit erhält Studio/Artist das unentgeltliche Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht. Auf Wunsch erfolgt Veröffentlichung ohne Namensnennung/Verlinkung; auf Wunsch können Fotos ohne Gesicht bzw. unkenntlich gemacht erstellt werden.

§ 6 Kosten für Tattoo-Seminare (falls angeboten)

(1) Die Gesamtkosten für das Tattoo-Seminar sind vor Ort zu leisten; der Preis wird bekannt gegeben.

1. Anzahlung
Für die Buchung ist eine Anzahlung von 200 € erforderlich, zu überweisen an:
Kontoinhaber: Salvatore Chindamo
IBAN: [bitte einfügen] · BIC: [bitte einfügen]
Verwendungszweck: Tattoo Seminar [Datum]
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag ist vor Beginn des Seminars zu zahlen.

2. Stornierung
Stornierung schriftlich (E-Mail/Brief):

  • bis 5 Tage vor Seminarbeginn: Anzahlung wird erstattet

  • weniger als 5 Tage vor Seminarbeginn: Gesamtsumme 800 € fällig

3. Absage des Seminars
Bei Absage durch Art Aguja aus wichtigem Grund wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

4. Haftung
Teilnahme auf eigene Gefahr; Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

5. Datenschutz
Daten nur zur Abwicklung; keine Weitergabe an Dritte.

6. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.

§ 7 Nachstechen (Touch-Up)

(1) Der Kunde hat das Recht auf ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattoo-Termin, sofern es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten gekommen ist.
(2) Kostenfrei ist das Nachstechen nur, wenn Pflegehinweise eingehalten wurden und kein Ausschlussgrund vorliegt (z. B. Kratzen, mangelnde Nachsorge, starke Sonne/Solarium im Heilungszeitraum, Verletzungen der Stelle).
(3) Für den Nachstechtermin gelten die Regeln aus § 2 (insb. 5-Werktage-Absage). Bei No-Show/zu später Absage verfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin.

§ 8 Gutscheine

(1) Gutscheine können vor Ort erworben werden; sie sind übertragbar.
(2) Gutscheine sind 3 Jahre gültig (regelmäßige Verjährung § 195 BGB; Beginn i. d. R. mit Schluss des Jahres nach § 199 Abs. 1 BGB). 
(3) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.

§ 9 Haftungsausschluss / Hinweise

(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus resultierende Folgen infolge von Fehlern/Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde hat Pflegehinweise zu beachten und bei Problemen Kontakt aufzunehmen; bei erheblichen Problemen ist ärztliche Hilfe (Dermatologe) in Anspruch zu nehmen.
(2) Trotz höchster Sorgfalt kann es zu Verschmutzung/Beschädigung von Kleidung/Schuhwerk durch Farbe/Desinfektionsmittel/Materialien kommen. Der Kunde wird gebeten, geeignete (alte/dunkle) Kleidung zu tragen. Studio/Artist haften hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Sonstiges / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

(1) Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.
(2) Gerichtsstand ist Leverkusen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Wenn du magst, passe ich dir noch zwei Details rechtssicher/sauber ein, ohne den Sinn zu ändern:

  1. ob die 8-Wochen-Regel nur fürs Tattoo gilt (üblich) oder auch für Piercing,

  2. ob die „Sitzung muss gezahlt werden“-Regel als Festbetrag (z. B. Mindesthonorar) oder als vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen formuliert werden soll (das ist meist die robustere Formulierung im Sinne von § 642 BGB).

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Ort

Art Aguja ™️ Tattoo & Piercing

Hardenbergstr. 53

51373 Leverkusen

 

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management@artaguja-tattoo.com

Tel.: +49 (0) 214 734 54 132

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